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Neuer Energieausweis 2027: Diese Pflichten Ändern Sich Für Eigentümer

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Rechtsstand 2026 / Änderungen ab 2027 Eigentümer · Vermieter · Verkäufer · Modernisierung

Neuer Energieausweis 2027: Was sich für Eigentümer und Vermieter ändert

Der neue Energieausweis 2027 bringt in Deutschland mehrere Änderungen bei Inhalt, Form und Verwendung des Dokuments. Besonders relevant sind zusätzliche Pflichtangaben, der digitale Standard sowie erweiterte Vorlage- und Ausstellungspflichten.

Grundlage dafür sind die neuen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Für Eigentümer lohnt es sich deshalb, vorhandene Ausweise frühzeitig zu prüfen, wenn ein Verkauf, eine Vermietung oder eine größere Sanierung geplant ist.

01.01. Ab dem 1. Januar 2027 gelten wesentliche neue Anforderungen an neu ausgestellte Energieausweise.

Mehr Angaben im Energieausweis

Künftig reicht es nicht mehr aus, nur bekannte flächenbezogene Energiekennwerte auszuweisen. Neue Energieausweise müssen zusätzliche Informationen enthalten, damit Käufer, Mieter und Eigentümer den energetischen Zustand eines Gebäudes besser einordnen können.

Energiekennwerte: Primär- und Endenergiekennwerte gehören künftig zu den verpflichtenden Standardangaben.

Absolute Verbrauchswerte: Zusätzlich werden Energieangaben in Megawattstunden pro Jahr relevanter Bestandteil des Ausweises.

Erneuerbare Energien: Art und Umfang eingesetzter erneuerbarer Energie müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Der digitale Energieausweis wird zum Regelfall

Ab 2027 soll der Energieausweis grundsätzlich digital und maschinenlesbar bereitgestellt werden. Damit verändert sich vor allem die übliche Form der Ausstellung und Weitergabe.

Eine Papierfassung bleibt dennoch möglich, wenn der Eigentümer sie ausdrücklich verlangt. Bestehende Prozesse rund um Verkauf oder Vermietung sollten daher rechtzeitig an die digitale Bereitstellung angepasst werden.

Wann Eigentümer künftig einen Energieausweis brauchen

Verkauf und Neuvermietung bleiben klassische Fälle, in denen ein gültiger Energieausweis erforderlich ist. Neu hinzu kommen Situationen, die bislang nicht immer im Fokus standen.

1 Beim Verkauf oder bei einer Neuvermietung muss weiterhin ein gültiger Ausweis verfügbar sein.
2 Auch bei bestimmten Verlängerungen bestehender Mietverträge gewinnt die Vorlagepflicht an Bedeutung.
3 Bei größeren Renovierungen kann die Ausstellung eines neuen Energiebedarfsausweises erforderlich werden.

Größere Sanierungen können einen neuen Ausweis auslösen

Nicht jede Modernisierung macht automatisch einen neuen Energieausweis notwendig. Relevant wird die Regelung vor allem bei umfangreichen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder bei einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes.

Wer Dach, Fassade, Fenster oder mehrere energetische Bauteile gleichzeitig modernisiert, sollte deshalb bereits während der Planung prüfen, ob eine neue Ausstellungspflicht entsteht. Eine frühzeitige Klärung verhindert spätere Verzögerungen bei Dokumentation oder Vermarktung.

Beim Verbrauchsausweis werden die Daten genauer

Für einen Verbrauchsausweis genügt künftig nicht mehr jede einfache Sammlung älterer Jahresabrechnungen. Verbrauchsdaten müssen genauer dokumentiert und nach den verwendeten Energieträgern getrennt erfasst werden.

Verwendet ein Gebäude beispielsweise Gas für die Heizung, Strom für die Warmwasserbereitung und zusätzlich Holz, müssen diese Energieverbräuche nachvollziehbar voneinander getrennt werden.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis werden neu eingeordnet

Für Wohngebäude ändern sich einzelne Vorgaben zur Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Die bisherige starre Bedarfsausweis-Pflicht für bestimmte ältere kleine Wohngebäude entfällt nach der neuen Regelung.

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Bei Nichtwohngebäuden gelten strengere Regeln, wenn ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht. In solchen transaktionsbezogenen Fällen rückt der Bedarfsausweis in den Mittelpunkt.

Was passiert mit einem vorhandenen Energieausweis?

Ein vor 2027 ausgestellter Energieausweis wird nicht automatisch ungültig. Bestehende Ausweise behalten grundsätzlich ihre gesetzliche Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf das Ausstellungsdatum und den Anlass, für den das Dokument benötigt wird. Übergangsregelungen unterscheiden zwischen bereits vorhandenen Ausweisen und neu ausgestellten Dokumenten.

Immobilienanzeigen bekommen zusätzliche Anforderungen

Wer eine Immobilie kommerziell anbietet, muss weiterhin energetische Pflichtangaben aus dem Energieausweis berücksichtigen. Ab 2027 kommt insbesondere das Ausstellungsdatum als zusätzliche relevante Angabe hinzu.

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis zugänglich sein. Findet kein Besichtigungstermin statt, gelten entsprechende Informations- und Übergabepflichten auf anderem Weg.

Verstöße können teuer werden

!

Wer gesetzliche Vorlage- oder Übergabepflichten beim Energieausweis missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Welche Eigentümer jetzt handeln sollten

Akuter Handlungsbedarf besteht nicht für jeden selbstnutzenden Eigentümer. Anders sieht es aus, wenn für 2027 ein Verkauf, eine Neuvermietung, eine Vertragsverlängerung oder eine umfangreiche Modernisierung geplant ist.

In diesen Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung des vorhandenen Energieausweises. Ausstellungsdatum, Restlaufzeit, Ausweisart und der konkrete Anlass entscheiden darüber, ob das bestehende Dokument ausreicht oder eine neue Ausstellung notwendig wird.

Energieausweis 2027: Fristen, Gültigkeit und Pflichten im Detail

Der Neuer Energieausweis 2027 bringt für Eigentümer, Vermieter, Verkäufer und Immobilienverwalter deutlich mehr als nur ein neues Layout. Ab dem 1. Januar 2027 werden zusätzliche Energiekennwerte verpflichtend, der digitale und maschinenlesbare Ausweis wird zum Standard und bestehende Vorlagepflichten werden erweitert.

Besonders relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen einem bereits gültigen Energieausweis und einem neu auszustellenden Dokument. Ein alter Ausweis wird nicht automatisch am Jahreswechsel ungültig. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten grundsätzlich ihre reguläre Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Allerdings greifen für neue Ausweise und bestimmte Immobilienvorgänge zusätzliche Anforderungen.

Eigentümer sollten deshalb nicht erst kurz vor Verkauf oder Vermietung prüfen, welche Unterlagen vorhanden sind. Ebenso wichtig ist die Frage, ob eine größere Modernisierung, eine Mietvertragsverlängerung oder eine neue Vermarktung zusätzliche Pflichten auslöst.

Energieausweis 2027: Fakten-Check

Start: Die neuen Anforderungen greifen weitgehend ab dem 1. Januar 2027.

Digital: Der maschinenlesbare Energieausweis wird zum Regelfall.

Bestehende Ausweise: Bereits ausgestellte Dokumente bleiben grundsätzlich bis zu zehn Jahre gültig.

Neue Pflichten: Mietvertragsverlängerungen und größere Renovierungen können zusätzliche Anforderungen auslösen.

Bußgeld: Verstöße gegen Vorlage- oder Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 € geahndet werden.

 
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Was Ändert Sich Beim Energieausweis Ab 2027?

Mit dem neuen Rechtsrahmen werden Inhalt und Nutzung des Energieausweises deutlich erweitert. Künftig müssen Energieausweise unter anderem die Energieeffizienzklasse sowie Primär- und Endenergiekennwerte standardisiert ausweisen.

Bei Wohngebäuden kommen zusätzlich Angaben zum absoluten Primärenergieverbrauch und zum Endenergieverbrauch in Megawattstunden pro Jahr hinzu. Außerdem sollen eingesetzte erneuerbare Energien nachvollziehbarer dargestellt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Energieausweis grundsätzlich digital und maschinenlesbar erstellt. Eine Papierfassung kann weiterhin verlangt werden, sie ist jedoch nicht mehr der Standard.

Digitaler Energieausweis Wird Zum Standard

Für Eigentümer bedeutet die Umstellung vor allem, dass Energieausweise einfacher elektronisch verarbeitet und weitergegeben werden können.

Makler, Verwalter und Eigentümer können das Dokument somit digital in Verkaufs- oder Vermietungsprozesse integrieren. Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit verbessert, weil Angaben stärker standardisiert werden.

Passend zum Thema: Einblasdämmung Kosten 2026: Die KMF-Falle, echte Handwerker-Angebote und der Wärmepumpen-Hebel

Allerdings ersetzt die digitale Form nicht die bestehenden Informationspflichten. Interessenten müssen weiterhin rechtzeitig Zugang zum Energieausweis erhalten.

Spätestens bei einer Besichtigung ist das Dokument vorzulegen. Findet keine Besichtigung statt, muss der Energieausweis dem Interessenten unverzüglich zugänglich gemacht werden.

Bereich Bisher Ab 2027 Relevanz
Format Papier oder digital Digital als Standard Hoch
Energiekennwerte Vor allem flächenbezogene Werte Zusätzliche absolute Werte Sehr hoch
Mietverlängerung Nicht zentraler Auslöser Kann Vorlagepflicht auslösen Hoch
Sanierung Bestehende Regeln Größere Renovierungen stärker erfasst Sehr hoch

Welche Angaben Muss Der Neue Energieausweis Enthalten?

Der Neuer Energieausweis 2027 enthält mehr Pflichtinformationen als frühere Dokumente. Für Wohngebäude bleibt die bekannte Effizienzklassenskala von A+ bis H grundsätzlich bestehen.

Neu beziehungsweise stärker standardisiert werden dagegen die Angaben zum Primärenergiekennwert und Endenergiekennwert. Zusätzlich müssen absolute Energieverbrauchswerte ausgewiesen werden.

Dadurch wird nicht nur sichtbar, wie effizient ein Gebäude pro Quadratmeter ist. Eigentümer und Kaufinteressenten erhalten außerdem einen besseren Eindruck vom gesamten Energiebedarf des Objekts.

Neue Berechnungsgrundlage Für Wohngebäude

Für neu ausgestellte Energieausweise ändert sich auch die Berechnungsnorm. Ab 2027 wird die aktualisierte DIN/TS 18599:2025-10 relevant.

Bestandsgebäude können weiterhin teilweise mit vereinfachten Erhebungsverfahren bewertet werden. Dennoch sollten Eigentümer beachten, dass ein neu ausgestellter Ausweis dadurch nicht zwingend dieselben Kennwerte zeigen muss wie ein älteres Dokument.

Folglich können Veränderungen in der Effizienzbewertung auch aus einer geänderten Berechnungsmethodik resultieren und nicht ausschließlich aus baulichen Änderungen.

Was Gilt Für Nichtwohngebäude?

Bei Nichtwohngebäuden fällt die Veränderung deutlicher aus. Hier wird künftig die europäisch harmonisierte Skala von A bis G eingeführt.

Klasse A ist für Nullemissionsgebäude vorgesehen. Klasse G soll dagegen die energetisch schlechtesten Gebäude des jeweiligen Bestands abbilden.

Außerdem gelten für Verkaufs- und Vermietungsfälle strengere Anforderungen an die Art des Energieausweises. Bei Nichtwohngebäuden wird in diesen Fällen der Bedarfsausweis besonders relevant.

Kennwert Ab 2027 Bedeutung Bewertung
Energieeffizienzklasse Pflichtangabe Schnelle energetische Einordnung Sehr relevant
Primärenergiekennwert Standardisiert Bewertet vorgelagerte Energiekette Sehr relevant
Endenergiekennwert Standardisiert Zeigt Energiebedarf am Gebäude Sehr relevant
Absolute Energieangaben Neu erweitert Gesamtverbrauch in MWh/a Neu wichtig
 
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Bleibt Ein Alter Energieausweis 2027 Noch Gültig?

Eine der wichtigsten Fragen lautet: Muss jeder Eigentümer zum 1. Januar 2027 sofort einen neuen Energieausweis beantragen?

Die Antwort lautet grundsätzlich nein. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben normalerweise zehn Jahre gültig. Der Jahreswechsel führt deshalb nicht automatisch zum Ablauf bestehender Dokumente.

Allerdings kommt es darauf an, wann der Ausweis erstellt wurde und für welchen Vorgang er benötigt wird. Die Übergangsregelungen unterscheiden deshalb zwischen bestehenden und neu auszustellenden Dokumenten.

Zehn Jahre Gültigkeit Bleiben Entscheidend

Wurde beispielsweise im Jahr 2023 ein gültiger Energieausweis erstellt, läuft er nicht automatisch Ende 2026 aus.

Eigentümer können ihn grundsätzlich bis zum Ende seiner regulären Laufzeit verwenden. Dennoch empfiehlt sich vor Verkauf, Vermietung oder größerer Modernisierung eine Prüfung.

Ein neuer Ausweis kann erforderlich werden, wenn bauliche Maßnahmen den energetischen Zustand des Gebäudes wesentlich verändern oder wenn andere gesetzliche Auslöser greifen.

Übergangsregelungen Für Bestehende Ausweise

Für vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte Dokumente gelten Übergangsregelungen. Energieausweise, die nach dem 1. November 2020 erstellt wurden, sollen in der Kopfzeile erkennen lassen, nach welcher Rechtsgrundlage sie ausgestellt wurden.

Dadurch können Käufer, Mieter und Eigentümer unterscheiden, ob das Dokument nach älteren oder neuen Berechnungsregeln erstellt wurde.

Ausweisart Grundlage Geeignet für Ab 2027 beachten
Bedarfsausweis Technische Gebäudeberechnung Objektive energetische Bewertung Bei größeren Sanierungen besonders relevant
Verbrauchsausweis Tatsächliche Verbrauchsdaten Viele Wohngebäude Strengere Datengrundlage
Nichtwohngebäude Gebäudespezifisch Gewerbe und öffentliche Gebäude A–G-Skala und strengere Vorgaben

Wann Wird Ein Energieausweis 2027 Pflicht?

Die klassische Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung bleibt bestehen. Zusätzlich gewinnt der Energieausweis jedoch in weiteren Situationen an Bedeutung.

Besonders relevant sind Mietvertragsverlängerungen und größere Renovierungen. Genau hier entstehen für viele Eigentümer neue organisatorische Pflichten.

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Verkauf Und Neuvermietung

Beim Verkauf eines Gebäudes muss weiterhin ein gültiger Energieausweis vorhanden sein.

Gleiches gilt bei einer Neuvermietung. Interessenten müssen das Dokument spätestens bei der Besichtigung einsehen können.

Wird eine Immobilie ohne Besichtigung vermittelt, muss der Ausweis anderweitig rechtzeitig zugänglich gemacht werden.

Mietvertragsverlängerung

Neu ist die stärkere Einbeziehung bestehender Mietverhältnisse.

Bei bestimmten Mietvertragsverlängerungen kann künftig ebenfalls eine Vorlagepflicht greifen. Eigentümer sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Energieausweis ausschließlich bei einem Mieterwechsel erforderlich ist.

Größere Renovierungen

Auch energetisch relevante Sanierungen können eine neue Ausstellungspflicht auslösen.

Als größere Renovierung gelten unter anderem Maßnahmen, bei denen mehr als ein Viertel der Gebäudehülle betroffen ist oder der Umfang bestimmte Schwellen des Gebäudewerts erreicht.

In solchen Fällen kann ein Bedarfsausweis auf Grundlage des modernisierten Gebäudestandards erforderlich werden.

Situation Energieausweis prüfen? Risiko Empfehlung
Immobilienverkauf Ja Fehlende Vorlage Vor Vermarktungsstart prüfen
Neuvermietung Ja Bußgeldrisiko Ausweis vor Besichtigung bereithalten
Mietverlängerung Ab 2027 besonders prüfen Neue Vorlagepflicht Gültigkeit früh kontrollieren
Größere Sanierung Ja Neuer Bedarfsausweis möglich Energieberater einbinden
Eigennutzung ohne Vorgang Meist nicht erforderlich Niedrig Vor Verkauf oder Umbau erneut prüfen
 
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Was Ändert Sich Bei Immobilienanzeigen?

Immobilienanzeigen bleiben ein besonders wichtiger Kontrollpunkt.

Bereits heute müssen kommerzielle Anzeigen bestimmte Energiedaten enthalten, sofern ein gültiger Energieausweis vorliegt. Dazu gehören unter anderem Art des Ausweises, Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse.

Ab 2027 kommt eine zusätzliche Angabe hinzu: Auch das Ausstellungsdatum des Energieausweises soll in kommerziellen Immobilienanzeigen genannt werden.

Makler Und Eigentümer Sollten Anzeigen Früh Prüfen

Fehlende Angaben können zu rechtlichen Problemen führen. Deshalb empfiehlt sich vor Veröffentlichung einer Anzeige ein standardisierter Dokumentencheck.

Besonders bei älteren Immobilien sollte kontrolliert werden, ob der vorhandene Energieausweis noch gültig ist und ob sämtliche Pflichtangaben übernommen wurden.

Makler sollten außerdem prüfen, nach welchem Rechtsstand ein vorhandener Ausweis erstellt wurde.

Welche Bußgelder Drohen Bei Verstößen?

Die Energieausweispflicht ist keine freiwillige Informationsleistung.

Wer vorgeschriebene Vorlage- oder Übergabepflichten missachtet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Sowohl Haufe als auch die Handwerkskammer Cottbus weisen ausdrücklich auf dieses Risiko hin.

Damit betrifft das Thema nicht nur große Immobilienunternehmen. Auch private Vermieter oder Verkäufer können betroffen sein.

Lesetipp: Energetische Sanierung 2026 im Altbau: Reihenfolge, Kosten und Förderung richtig planen

Typische Fehler In Der Praxis

Problematisch ist beispielsweise ein abgelaufener Ausweis bei einer geplanten Besichtigung.

Ebenso riskant sind Immobilienanzeigen, in denen erforderliche Energiedaten fehlen oder nicht korrekt aus dem vorhandenen Dokument übernommen wurden.

Ein weiterer Fehler besteht darin, nach einer umfangreichen Sanierung weiterhin ausschließlich mit einem alten energetischen Zustand zu werben.

Dementsprechend sollte der Energieausweis Bestandteil der Verkaufs-, Vermietungs- und Modernisierungsplanung sein und nicht erst kurz vor Vertragsabschluss überprüft werden.

Neuer Energieausweis 2027 Frühzeitig Prüfen

Der Neuer Energieausweis 2027 verändert vor allem drei Bereiche: Inhalt, digitale Bereitstellung und Vorlagepflichten.

Neue Ausweise enthalten zusätzliche Energiekennwerte und werden grundsätzlich digital beziehungsweise maschinenlesbar erstellt. Gleichzeitig bleibt ein bereits gültiger Energieausweis normalerweise bis zum Ende seiner zehnjährigen Laufzeit nutzbar.

Für Eigentümer besteht deshalb kein Grund, vorsorglich jeden bestehenden Energieausweis zum 1. Januar 2027 neu erstellen zu lassen.

Anders sieht es aus, wenn Verkauf, Neuvermietung, eine relevante Mietvertragsverlängerung oder eine größere Sanierung ansteht. Dann sollten Gültigkeit und Dokumenttyp rechtzeitig geprüft werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem Immobilienanzeigen. Ab 2027 kommen zusätzliche Informationsanforderungen hinzu, während Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.

Häufige Fragen Zum Neuen Energieausweis 2027
Muss ich 2027 automatisch einen neuen Energieausweis erstellen lassen?
Nein. Ein bereits gültiger Energieausweis wird durch den Jahreswechsel nicht automatisch ungültig. Energieausweise gelten grundsätzlich zehn Jahre. Ein neues Dokument kann jedoch erforderlich werden, wenn die reguläre Laufzeit endet, eine größere energetische Veränderung vorgenommen wird oder ein anderer gesetzlicher Auslöser greift.
Was ändert sich beim Energieausweis ab dem 1. Januar 2027?
Neue Energieausweise enthalten zusätzliche Pflichtangaben zu Primär- und Endenergie sowie absolute Energiekennwerte. Gleichzeitig wird der digitale und maschinenlesbare Energieausweis zum Standard. Darüber hinaus erweitern sich bestimmte Vorlagepflichten, unter anderem im Zusammenhang mit Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen.
Bleibt mein alter Energieausweis nach 2027 gültig?
Grundsätzlich ja, sofern die reguläre zehnjährige Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist und kein neuer Ausstellungsgrund vorliegt. Übergangsregelungen sorgen dafür, dass Eigentümer nicht zum Jahreswechsel pauschal alle bestehenden Energieausweise ersetzen müssen.
Brauche ich bei einer Mietvertragsverlängerung einen Energieausweis?
Ab 2027 können auch Mietvertragsverlängerungen eine Vorlagepflicht auslösen. Vermieter sollten deshalb vor einer Vertragsfortführung kontrollieren, ob ein gültiger Energieausweis vorhanden ist und ob die konkrete Konstellation unter die neuen Anforderungen fällt.
Wird der Energieausweis 2027 nur noch digital ausgestellt?
Der digitale und maschinenlesbare Energieausweis wird zum Standard. Eine Papierfassung kann jedoch weiterhin auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers bereitgestellt werden. Damit verschwindet Papier nicht vollständig, verliert aber seine bisherige Rolle als Standardformat.
Wie hoch ist das Bußgeld bei einem fehlenden Energieausweis?
Bei Verstößen gegen vorgeschriebene Vorlage- oder Übergabepflichten kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen. Deshalb sollten Eigentümer und Vermieter insbesondere vor Verkauf, Vermietung, Vertragsverlängerung oder umfangreichen Sanierungen prüfen, ob ein gültiger und passender Energieausweis vorhanden ist.

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